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ABGESAGT - Gigi D'Agostino live @ Hallenstadion Zürich - 20.12.2019


Perret

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Geschrieben

Da bin ich aber mal gespannt. In der Schweiz fand ich es immer schwierig für Gigi in Clubs. Ich war an 3 Events, 2 davon waren scheisse und zum Teil noch nicht mal voll. Das war aber zu einer Zeit um 2007. Jetzt ist es aber kein Club mehr, sondern ein Stadion mit Sitzplätzen (hahaha, für 81Franken ) und einer riesen Tanzfläche ... Ticket für 61 Franken. 

Ganz im ernst, ich frag mich ob das gut kommt. Ich werde sicher dort sein aber ich würde mich wundern wenn die Arena halb voll ist 🙂 Und für wenn sind die Sitzplätze? 😉Aber es ist noch ein langer Weg bis im Dezember, mal gucken 😄

  • Thanks 1
  • 4 Monate später...
  • Kilian änderte den Titel in ABGESAGT - Gigi D'Agostino live @ Hallenstadion Zürich - 20.12.2019
  • Kilian empfohlen und nicht mehr empfohlen dieses Thema
  • 4 Jahre später...
Geschrieben

Der nächste Rechtsstreit. Diesmal geht es um den abgesagten Gig in Zürich:

"MENDRISIO – Neue Rechtsstreitigkeiten nach dem Fall des österreichischen Festivals für Gigi D'Agostino. Der berühmte Turiner DJ, der seit Jahren im Tessin lebt, wurde über seine Firma Modusart SA angeklagt, weil er einige Tage nach der Veranstaltung seine Anwesenheit bei seinem eigentlichen Konzert im Hallenstadion bestritten hatte Zürich. Tio/20Minuti hat das gelernt.

Das DJ-Set hätte am 20. Dezember 2019 stattfinden sollen und der Schaden der klagenden Firma Stargarage AG aus Olten würde 100.000 Franken übersteigen.

Mit der Unterschrift das volle Honorar – Der Vertrag, der die Organisation des Konzerts genehmigte, wurde 2019 unterzeichnet, wurde uns mitgeteilt, und nach der Unterschrift zahlte Stargarage das gesamte Honorar an Modusart. Gegen Herbst stellten die Parteien jedoch fest, dass der Ticketverkauf nicht so lief, wie sie sollten, und es kam zu verschiedenen Diskussionen über die technischen Details der Veranstaltung. Einige der von der Firma des DJs formulierten Wünsche wären tatsächlich unverhältnismäßig und aus logistischer Sicht nicht umsetzbar gewesen, doch die von Stargarage vorgeschlagenen Alternativen wurden systematisch abgelehnt.

Spannungen und Meinungsverschiedenheiten – Zehn Tage vor dem geplanten Konzerttermin verlangte Modusart beispielsweise, dass D'Agostino am Tag vor der Veranstaltung Proben vor Ort durchführen sollte, obwohl die Reservierung eines Raums wie des Hallenstadions mit einem so kurzen Vorlauf möglich war Eine Bekanntmachung ist praktisch unmöglich. Darüber hinaus sorgten die Höhe der Bühne und die Menge an Konfetti, die während der Aufführung in der Luft explodiert wäre, aber auch der Ort selbst für Streit.

Alles in der Luft – Nach einigem Hin und Her teilte Modusart Stargarage einige Tage vor der Veranstaltung schließlich mit, dass der Vertrag als gekündigt erachtet werde und Gigi D'Agostino nicht auftreten werde. Tatsächlich sah der Vertrag eine ganze Reihe logistischer Bedingungen vor, die der Künstler zur Rechtfertigung der mangelnden Leistung herangezogen hat und immer noch nutzt. Stargarage wiederum ist der Ansicht, dass die Vertragsauflösung rechtswidrig war.

Tatsache ist, dass die Firma Olten im letzten Moment gezwungen war, die Veranstaltung abzusagen und alle Tickets zurückzuerstatten. Und der erlittene Schaden, einschließlich des nicht zurückgezahlten Gehalts, der Rückerstattung der Eintrittskarten, der Miete des Hallenstadions und der Kosten für die Bekanntmachung des Konzerts und die Bezahlung des technischen Personals, ist ausgesprochen hoch.

«Unerfüllte Anfragen» – Gigi Dag und sein Unternehmen bestreiten ihrerseits alles. „Wir behaupten, dass Stargarage gegen den Vertrag verstoßen hat, daher ist unsererseits nichts geschuldet“, sagt Anwalt Massimiliano Parli. „Darin waren sehr konkrete technische Anfragen gestellt worden, denen die Gegenpartei nach eigenen Angaben nachkommen konnte. Tatsächlich konnte das Oltener Unternehmen jedoch nach diversen Anfragen von Modusart nicht bestätigen, dass es die oben genannten technischen Anforderungen erfüllen würde. Sie schlugen etwas völlig anderes vor, sodass der Vertrag verletzt wurde und der Künstler nicht mehr zur Leistung verpflichtet war.“

Das Gehalt eingesteckt? „Der Vertrag sah dies vor“ – Der Vertrag, behauptet Parli, „sah auch vor, dass bei Nichtbeachtung einiger Punkte, einschließlich der technischen Anforderungen, der Vertrag als gekündigt gelten würde und mein Kunde (Modusart Hrsg.) das Recht dazu gehabt hätte.“ alle ihr bereits gezahlten Gehaltsbeträge einzubehalten.

Der Rechtsstreit läuft bereits seit 2020. Und weitere Anhörungen warten auf Gigi D'Agostino und sein Unternehmen."

Quelle: https://www.tio.ch/ticino/cronaca/1742784/gigi-d-agostino-da-buca-e-parte-la-causa-danni-per-oltre-100mila-franchi

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