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ZIVI vs. BUNDESHEER/WEHR


  

69 Benutzer abgestimmt

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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Naja das war aber dann höchst illegal das er es machen musste !!! Soll er sie verklagen .. vielleicht bekommt er ne Summe dabei raus *g*

Also ich hab nur Betreuung gemacht ... mit den Monopoly gespielt .. zusammen geraucht oder bei schönen Wetter spazieren gefahren :D

Achja und Jugengericht mit denen geguckt hehehehehehee !!!!

Die Zivizeit war eine sehr schöne Zeit !!!

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Top-Benutzer in diesem Thema

Geschrieben

und für die disskussion "arsch abwischen" mein kumpel hat in der diakonie zivi gemacht und musste sich dann halt um die patienten kümmern. unter anderem auch waschen und arsch abwischen.

sowas mach ich garantiert nicht

gruß Vega

Glaub ich nix von ! Ist seit 1998 ausser Kraft gesetzt worden !!!

FALSCH!

Ich hab 2000-2001 Zivi gemacht in der Diakonie Bremen und musste in der Behindertenpflege ran.

Waschen, anziehen und u.a. "Arsch abwischen" + Abfühlmittel geben und mit den Folgen zurcht kommen.

Mittlerweile bin ich fast fertiger Krankenpfleger... Der Zivi hat mir den Weg gezeigt...

Geschrieben

Fuck hab hier gerade was gepostet was er ned genommen hat !

Aber ich werde beweisen das ich Recht habe !

NIX FALSCH !!!

Geschrieben

Pflegerische Tätigkeiten sind hauptsächlich Angstellten mit spezifischer Ausbildung (Diplom) vorbehalten. Eine Zivildiener darf auf gar keinen Fall pflegerische Tätigkeiten durchführen, sondern nur Hilfsdienste (zB Klient halten, Windel holen etc...)

Ich bin selbst Zivildiener im ev. Diakoniewerk Österreich. Zu meinen Aufgaben zählen unter anderem Busdienste (Behindertentransporte), die ich zum Glück nur alle 2 Wochen durchführen muss... Aber eine gute Abwechslung, über die ich ganz froh bin!

Geschrieben

da ich leider nicht untauglich bin, mach ich dzt. zivi...

feit mich halbwegs an... ich verliere ein min. jahr fürs studium...

aber gwd würd mich noch mehr anfein...

achja, wie das pech so spielt, darf ich noch 12 monate zivi machen und keine 9 monate :mrbighead::mrbighead:

Geschrieben

**feit mich halbwegs an... ich verliere ein min. jahr fürs studium...**

Gibts da ned so ein freiwlliges soziales Jahr für ?

Geschrieben

Ich mach auch gerade meinen Zivi-Dienst.

Sitz in der Bezirkswarnzentrale und Feuerwehrnotruf.

Hab da schon vor 3 Jahren ne Stelle gesichert, hehe.

Da ich sowieso bei der Feuerwehr bin und dort den Schriftführer mache, bringt mir das ganze viel mehr als wenn ich zum Heer ginge.

Hab jetzt knappe 6 Monate hinter mir und muss sagen, bereut hab ich da gar nix.

Man lernt viele Leute kennen (vorallem einflussreiche :mrbighead: ) und man ist eigentlich immer am neuesten Stand was Dinge im Feuerwehrbereich betreffen.

Und bei den Dienstzeiten darf ich mich auch ned beschweren.

Geschrieben

Also ich hab das hier auf der Seite vom Bundesamt gefunden, zu beachten ist besonders der von mir gefettete Satz:

4  Einsatz im Pflegebereich

Der Schwerpunkt der Tätigkeiten eines Dienstleistenden soll im Bereich der Pflege- und Betreuung alter, kranker, behinderter oder in anderer Weise Hilfe bedürftiger Menschen liegen.

Die möglichen Einsatzfelder in diesem Bereich sind so vielfältig, dass eine abschließende Aufzählung kaum möglich ist.

Für einige Pflege- oder Pflegehilfstätigkeiten, insbesondere in der ambulanten Krankenpflege, gibt es berufsspezifische Vorschriften für die Mindestqualifikation des dort eingesetzten Personals. Diese Vorgaben haben Vorrang, da sie für alle Mitarbeiter der Dienststelle und damit auch für den Einsatz von Dienstleistenden gelten.

Die Teilnahme der Dienstleistenden an speziellen Einführungslehrgängen dient der groben Orientierung in die Hilfstätigkeiten und ersetzt nicht eventuell geforderte berufliche Qualifikationen.

Die Dienststellen müssen prüfen, ob und welche Tätigkeiten den Dienstleistenden (unter Beachtung obiger Ausführungen) im Einzelfall übertragen werden können. Im Allgemeinben gilt, dass Dienstleistende aufgrund ihrer altersbedingten relativ geringen beruflichen Qualifikation nur zu unterstützenden Hilfstätigkeiten herangezogen werden dürfen, die ohne spezielle Ausbildung wahrgenommen werden können. Die Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Pflege und Betreuung für einen längeren Zeitraum soll Zivildienstleistenden in der Regel nur nach deren vorheriger Zustimmung übertragen werden.

Im Wesentlichen zählt zu den Pflege- oder Pflegehilfstätigkeiten:

4.1  Pflege(hilfs)tätigkeiten

Grundpflege (hierzu gehört grundsätzlich nicht das Setzen von Spritzen oder Blutzuckerkontrollen), Zubettbringen,

persönlicher Kontakt ( Unterhaltung, pflegerische Gespräche, allgemeine Fürsorge, Rundgänge ),

persönliche Hilfeleistungen ( Hilfe beim Aufstehen, beim An- und Ausziehen, beim Gehen, beim Benutzen von Wagen oder Rollstuhl, Erfüllen persönlicher Sonderwünsche).

4.2  Körperpflege

Waschen des Patienten im Krankenzimmer und Baden im Badezimmer (einschl. der Vorbereitungsarbeiten, Mund- und Zahnpflege, Haar- und Nagelpflege).

Hilfeleistungen beim Gebrauch von Stechbecken, Nachtstuhl, Urinflasche (Reichen der Geräte, Leeren, Säubern und Abstellen; im Zusammenhang damit Waschen der Kranken oder Gelegenheit zum Waschen geben).

4.3  Betten und Lagern

Bettenmachen, Wechseln der Bettwäsche, zwischenzeitliches bequemes Lagern, Versorgung druckgefährdeter Stellen (Dekubitusprophylaxe, Wasser- und Luftkissen usw.).

4.4  Speisenverteilung

Vorbereiten, Anrichten, Servieren und Abräumen der Mahlzeiten, Hilfeleistungen beim Essen (auch Füttern Schwerkranker, Kinder usw.), Verabreichen von Sondennahrung.

4.5  Behandlungspflege

Wiegen und Messen, Messen von Temperatur, Puls und Atmung.

4.6  Besonderes Beobachten

Narkosewache *), Beobachtungen nach Eingriffen sowie während und nach Transfusionen und Infusionen *), Vorbereiten des Kranken (hier auch Vorbereiten zur Operation), Vorbereiten der Geräte, Begleiten zu diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen außerhalb des Pflegebereichs, Austeilen und Verabreichen von Medikamenten in Form von Tabletten, Tropfen, Suppositorien *), Ausführen von Einreibungen, Inhalation, Wärme- und Kältegaben, Bestrahlungen und Bädern, soweit in der Pflegeeinheit verblieben, Versorgen von Wunden (einfache Verbände, Schienen usw.), Hilfeleistungen bei ärztlichen Maßnahmen *), Pflege Sterbender und Versorgen Toter, Aufräumen nach diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen (hier auch Vorreinigen von Geräten),

4.7  Verwaltung und Versorgung

Geben und Entgegennehmen von Anweisungen und Berichten (hier auch Mitarbeiterbesprechungen), Fieberkurve *), Führen und Beantworten von Telefongesprächen *), Speisenanforderung, Medikamentenanforderung *), Pflegen und Verwalten von Einrichtungen und Ausstattungen.

*) gelegentliche Mitarbeit unter Anleitung

Quelle: Bundesamt für den Zivildienst

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Also diese Sachen wie "Arsch abwischen" kann man schon während des Zivildienstes machen, MUSS man aber nicht!

Ich hab mich ja praktischerweise für eine Kirchengemeinde entschieden, bin dort gliech Gemeindekirchenrats-Mitglied geworden und hab viele nette Leute kennen gelernt, unter anderem auch meine (noch) Freundin.

So gesehen war das ne geile Zeit und ich hab dem Zivildienst viel zu verdanken! :mrbighead:

Geschrieben

Na sagte ich ja gleich !!!!

Weiss doch was ich höre !!!

Es ist verboten jemand dazu zu verpflichten !!!

Nix Falsch ! :-\

Geschrieben

Gemusst hätte ich es nicht, aber sonst hätte ich in den Fahrdienst gemusst... Und da hab ich mich doch eher für die Warme Bude entschieden, als für die alten Mercedesbusse mit teildefekter Heizung...

Nebenbei muss ich sagen, dass ich damals mir auch nicht vorstellen konnte, dass ich später im Leben einmal hunderten von faltigen Omis den ARSCH abwische...

Ich hab damals in einem Heim für behinderte Kinder & Jugendliche gearbeitet, das war was feines...

Heute... heute sind es die alten, dementen, krebskranken Haufen Fleisch, die von der öffentlichen Gesellschaft weggehalten werden...

Ich sag euch, ich bring mich um, bevor ich auf die Art und Weise alt werde...

Ich weiss vovon ich rede...

Geschrieben
**feit mich halbwegs an... ich verliere ein min. jahr fürs studium...**

Gibts da ned so ein freiwlliges soziales Jahr für ?

soziales jahr? nun, da wurde mal heftigst drumrumdiskutiert, aber draus geworden is glaub ich noch nix...

bzw. zivi bleibt mir ja nicht erspart, wenn ich nicht gwd will... insofern hätt ich nix von am sozialen jahr...

na wenigstens tut sich jetzt in ö-land was bezüglich verpflegsgeld... bin gespannt, wie das ausgeht, jetzt nach der entscheidung des ogh

Geschrieben
na wenigstens tut sich jetzt in ö-land was bezüglich verpflegsgeld... bin gespannt, wie das ausgeht, jetzt nach der entscheidung des ogh

da bin ich jetzt auch gespannt

anfangs war ich echt sauer, dass sich da jetzt was ändert, da ich ja erst ende september fertig geworden bin

nachdem aber zahlungen rückwirkend bis 2001 ein zurück geplant sind, hab ich doch noch hoffnung, da noch einiges zu bekommen

achja ... hab ich grad gefunden:

Zivildienst: SPÖ gibt Geld-zurück-Garantie

Eine Geld-zurück-Garantie gibt die SPÖ nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zum Verpflegsgeld von Zivildienern ab. Das Höchstgericht hatte gestern entschieden, dass die in der Regel bezahlten sechs Euro "deutlich" zu wenig seien und als Anknüpfungspunkt 13,60 Euro genannt.

Sollte die SPÖ den nächsten Kanzler stellen, werden die höheren Verpflegsgelder rückwirkend ausbezahlt, verspricht nun SPÖ-Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos in der "Kleinen Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe).

Kosten von 116 Mio. Euro prognostiziert

Konkret werde man bei einem SPÖ-Kanzler ohne Wenn und Aber die Differenz auf diese 13,60 Euro rückwirkend ab dem Jahr 2001 an alle ausbezahlen, die seither ihren Zivildienst abgeleistet haben, gibt Darabos eine "Garantie" ab. "Diesen Posten hat der Staat zu übernehmen. Das garantieren wir." Die Kosten dafür wurden vom Innenministerium zuletzt mit bis zu 116 Millionen Euro angegeben.

"Unappetitlicher Vorgang"

Innenministerin Liese Prokop (ÖVP) hatte allerdings erklärt, die Mittel dafür in ihrem Ressort nicht zu haben. Darabos dazu: Ein von der SPÖ mitgestaltetes Budget werde so geplant, dass die entsprechenden Mittel zur Verfügung stünden.

"Dass die Regierung um diese Gelder feilscht, ist ein unappetitlicher Vorgang. Caritas, Rotes Kreuz und Samariterbund leisten wirklich einen wichtigen Dienst im Sozialbereich. Es muss dem Bund klar sein, dass er die Hauptlast dieses Urteils zu tragen hat."

sind sie nicht nett, die SPÖler? :klatschen1:

Geschrieben

Freiwillig rückt sicher keiner was raus!

Wer was rückwirkend will, muss sich schon selber drum kümmern ; )

Hab jetzt die 27 Seiten (Vfgh Entscheidung) durchgearbeitet und bin zimlich zuversichtlich rückwirkend und zukünftig mehr Verpflegunggeld zu bekommen ....

Langer langer Weg war es bis zu der Entscheindung, meine Hochachtung den 2 Zivis die schon seit 4 Jahren vor Gericht dafür kämpfen !

Geschrieben

Im Gesetz steht dass die Zivis in Ö "angemessen" verpflegt werden müssen... wieviel Geld dieses angemessen jetzt wirklich ist, war bisher den Organisationen mehr oder weniger überlassen... Durchschnittlich haben die pro Tag 6€ gezahlt... viel zu wenig...

Einen Grundwehrdiener stehen € 13 zu wenn er den Garnisonsort verlässt...

der VfGH hat entschieden, dass sich das Zivildienstgesetz an dem Heeresgebührengesetz orientieren muss und folglich stehen den Zivis jetzt soviel zu wie den Grundwehrdienern! Die Differenz muss jetzt rückwirkend beglichen werden ...

  • 5 Monate später...
Geschrieben

HI erstmal!

Also ich habe nun schon desöfteren Post von meinem Kreiswehrersatzamt bekommen!

Muss also nach der Lehre sehr wahrscheinlich meinem Wehrdienst antreten!

Ich war lange Zeit der überzeugung, das ich Zivi machen werde, aber irgendwie reizt mich die Marine sehr, weil bei der Luftwaffe würde ich nie pilot werden, da zu groß böse !

Und so bliebe nur noch Marine, denn an Heerhabe ich ebrnfalls kein Bock!

Wie groß ist denn wohl meine chance zur Marine zu kommen? Wo muss ich das anmelden/sagen? Und wenn ich dann da nicht hinkann, kann ich dann mmernoch einen antrag auf Kriegsdienstverweigerung schreiben?

Geschrieben
Das Heer ist keine Welt für mich....diese Ausbildung hat den einzigen Zweck einem zur willenlosen Kampfmaschine zu machen...ist halt so....außerdem fast 1 Jahr bist irgendwo weggeschlossen in einer Kaserne im Nirgendwo wennst pech hast!! Ohne Freunde, ohne Party ohne nix mit irgenwelchen Leuten diest nicht kennst....ne ne...das ist nix für mich...ich lass mich auch nicht gerne von irgendwelchen Ärschen herumkommandieren....Ich mach Zivi auch nicht gern...aber das ist wenigstens was sinnvolles...

Man ist nur 9 Monate da und man kann auch ab und zu mal nach hause und der statt zahlt das! Und eingesperrt ist man nur wwährend dem dienst, danach bist du wieder Vogelfrei! (z.B, an manchen Wochrenenden oder bei der Marine, wenn man irgendwo landgang hat!)

Geschrieben

Tja ich auch, war beim Bundesheer, und ich wenn ich sowas lese, wird mir schon wieder ganz anders:

"Geh aus meiner Kanzlei, du Arschloch!"

Auszug aus dem Jahresbericht 2005.

Die Bundesheer-Beschwerdekommission hat am Montag ihren Jahresbericht 2005 präsentiert. Darin enthalten sind Beispiele für Beschwerdefälle. Im Folgenden einige Auszüge:

Beschimpfungen

Bei der Einnahme des Mittagessens im Rahmen einer Gefechtsausbildung wurde von einem Unteroffizier ein Löffel mit Hakenkreuz- und Reichsadlerprägung und den begleitenden Worten "Burschen, der Löffel ist Baujahr 1941, das is' halt noch was G'scheits!" herumgereicht.

Ein betrunkener Unteroffizier äußerte sich in der Cafeteria einer Kaserne gegenüber einer Charge mit Ausdrücken wie "Terrorist", "Ich kann Ihnen für nichts garantieren, wenn Sie mir das nächste Mal über den Weg laufen".

Unteroffiziere beschimpften Rekruten im Zuge der Ausbildung wie folgt: "Haben s' dir ins Hirn gestuhlt?", "Trottel", "Depp", "Vollidiot", "I hock di um!", "Schiacher Hund", "Wo ist der G'füllte?", "I hab gnua von euch, i werd euch ned nur einescheissen, sondern zuascheissen.", "Ihr werds mitn Arsch radieren.", "Wenn i sag 'Scheiße, steh auf!', dann mein i dich und dann stehst auf."

Ein Dienstführender Unteroffizier beschimpfte einen anderen Unteroffizier mit den Worten "Geh aus meiner Kanzlei, du Arschloch!"

Schikanen

In einer Kaserne erhielten Rekruten WC-Papier für den persönlichen Gebrauch nur gegen Unterschriftsleistung beim zuständigen Unteroffizier ausgefolgt.

"Grinsen" in der Formation hatte für einen Rekruten die Einteilung zu einem Wochenenddienst zur Folge.

Körperliche Misshandlungen

Wegen eines Fehlers beim Waffendrill erhielten Rekruten von einem Vizeleutnant einen Fußtritt in das Gesäß.

Ein Stabswachtmeister verstand die ihm zugewiesenen Rekruten als sein "uneingeschränktes Eigentum" und verfiel ihnen gegenüber in Schreianfälle. Einen Rekruten zog er am Ohr und schlug ihn mit einer Mappe und Zetteln gegen den Körper sowie auf den Kopf. Um eine besondere Dienstleistung dieses Rekruten hervorzuheben, "beförderte" er ihn mit einer Klammermaschine: Er befestigte drei Heftklammern am Dienstgradbügel des Rekruten durch dreimaliges kräftiges Draufschlagen auf dessen Schulter.

Bauliche und hygienische Mängel

In einer Kostausgabestelle befand sich über der Salatbar ein acht cm großes Loch; abblätternder Deckenverputz beeinträchtigte die Qualität der Speisen. Ebenso wurde das Küchengeschirr nur mangelhaft gereinigt.

Unzureichende militärärztliche Betreuung

Ein Grundwehrdiener wurde trotz einer ernsthaften Gesundheitsstörung als voll dienstfähig beurteilt und weiterhin bei der Truppe verwendet.

Unzulässige erzieherische Maßnahmen

Im Zuge der Ausbildung von Grundwehrdienern wurde bei nicht ordnungsgemäßer Packordnung des Kampfanzuges 2 als "Bestrafung" die Körperausbildung mit Kampfanzug 2 durchgeführt. Bei geringfügigen Verfehlungen einzelner Soldaten wurden Kollektivstrafen (z.B. Entzug der Überzeitscheine, mehrere Kilometer lange Märsche) befohlen.

Unangemessene Berührungen

Eine Soldatin wurde von einem Unteroffizier mehrfach mit der Hand am Gesäß berührt. Dabei tätigte der Unteroffizier Aussagen wie "Du hast einen geilen Arsch".

Nichteinhaltung der Ruhezeit

Infolge von bis zu je zwei Stunden dienstlicher Vor- und Nachbereitungszeit auf Kosten der Ruhezeit wurde die vorgesehene Ruhezeit im Dienstrad/Assistenzeinsatz erheblich unterschritten. Das bedeutete, dass die Soldaten nur zwischen zwei und vier Stunden Ruhezeit pro Tag zur Verfügung hatten.

:bistdudeppat::mrbighead::allesgute::lachen1::vogelzeig::vogelzeig:

kleine.at

Geschrieben

Am Besten is NIX zu machen... DENN... in :bistdudeppat: brauch man ab dem 23. Lebensjahr nix machen, wenn mann auf Zivi umgesattelt hat... Also eine gute Geschichte auftischen.. dem Kreiswehrersatzamt.. und denne Zivi und 23 sein und nada... für die bissl Kohle mach ich ehrlich keinen Finger krum... :mrbighead:

Geschrieben

Habs jetzt auch bald geschafft! Noch einen Monat und dann ist Zivi vorbei.

Würde es jederzeit wieder in UNSERER Jugendherberge machen. Was man mit der Zeit so von anderen Zivis mitbekommt, gibts echt manche, die sind arm dran.

Letztendlich ist es so oder so glück, einen annehmbaren Dienstvorgesetzten zu bekommen, beim Bund und / oder beim Zivi, sodass die 9 Monate keine Qual werden. Und das ist unterm Strich das was zählt!

Geschrieben
hab noch 5 monate von 12 monaten vor mir :((

:bigun2::bigun2::bigun2:

bin froh, wenn der scheiß endlich vorbei ist... *kotz* *würg*

:wiegeil::faustrot::faustrot::faustrot:

Was bekommt ihr jetzt eigentlich an Verpflegungsgeld/Tag beim RK Salzburg?

Auch wenn ichs jetzt seit über einem halben Jahr hinter mir hab, kann ich mich mit denen wegen der Verpflegungsgeldnachzahlung weiter herumärgern. Warte seit ein paar Tagen auf einen Antwortbrief weils mir ned gepasst hat, dass sie mir nur 1500 € nachzahlen wollen (zustehen würden mir lt. VfGH über 2500 €!)

Geschrieben

nun, die neue verpflegsnovelle is ja wieder a frechheit... mit den ganzen abschlägen....

*) abschläge für gleichbleibenden dienstort (= ort, an dem der zivildienst begonnen wird, und an dem er beendet wird, muss der gleiche sein, egal wo man zwischendurch ist ^^)

*) abschläge falls eine küche/kochmöglichkeit in der dienststelle gegeben ist... unabhängig davon, ob man überhaupt zur mittagszeit in der dst ist, oder ob man überhaupt eine mittagspause hat, bzw. ob die mittagspause überhaupt so lang ist, dass man in ruhe einkaufen/kochen/essen kann ...

*) abschläge für leichte arbeit (nungut, dass kommt zum glück beim RK nicht zur geltung... )

na auf jeden fall heißt das, dass sich der staat/die träger schon wieder (im konkreten fall beim rk) 25% verpflegsgeld sparen... frechheit... *grml*

d.h. die behaupten, dir stünden 10,20 € pro tag zu... die differenz zu den 6 € pro tag, die man früher bekommen hat werden einem rückerstattet... allerdings muss man dann auf alle weiteren ansprüche verzichten...sprich wenn dann eines tages rauskommt, dass die 10,20 € genauso verfassungswidrig sind und du bereits verzichtet hast: pech gehabt...

derzeit bekommen wir weiterhin 6 € pro tag + eine portion tiefkühl-mikrowellen-fraß

(läuft seit anfang ferbruar bis ende juni so)

im falle eines krankenstandes bekommen wir pro tag weitere 4,20 € ausbezahlt (juhuu... krank sein zahlt sich doppelt aus: nicht arbeiten + mehr kohle ;) )

wie es dann im juli weitergeht ist noch nicht ganz klar... entweder wird das mit den mahlzeiten eingestellt, weil es sich nicht rentiert... oder was weiß ich...

das mit dem mikrowellenfraß finde ich sowieso einen witz... man hat kaum auswahlmöglichkeiten... da muss man ein fixes sortiment pro woche bestellen und kann nicht einzeln auswählen... genausowenig gibt es etwas veganes... ein einziges sortiment von 19 ist ovo-lacto-vegetarisch... na toll... und nicht zu vergessen, dass die portionen viel zu klein sind... soweit ich mich erinnern kann, benötigt ein schwer arbeitender mensch 3.300 kalorien am tag... im gesetz steht drin, dass für die hauptmahlzeit 50% entspricht... also müsste die infolgedessen 1.650 kalorien haben... pff... weit gefehlt: wenns gut geht, dawischt ma was, mit 800 kalorien, aber das meiste zeug davon hat nur zwischen 400 und 700 kalorien: davon wird man nie und nimmer satt... geschweige denn getränke: auf die wird einfach vergessen, obwohl die ja genauso zur verpflegung dazugehören

im übrigen feits mich gewaltig an, dass in der gesetzesnovelle nur drinsteht, dass auf "religiöse gebote bzw. ärztliche anordnungen bedacht zu nehmen ist"... womit die ganzen vegetarier wieder außen vor gelassen werden... *doppel-grml*

achja, für die mahlzeit, die wir bekommen, werden 50% des essensgeldes veranschlag, unabhängig davon, wieviel der fraß wirklich kostet... eine weitere bodenlose frechheit...

d.h. falls das mit dem tk-mikrowellen-fraß weitergeht, bekommen wir in zukunft nur 5,10 € pro tag ausbezahlt...

bzw. was heißt eigentlich pro tag... das stimmt ja genausowenig (obwohl es uns laut gesetz zusteht... die zahlen lediglich 30 mal den betrag pro monat, wodurch die sich wieder 5 bis 6 tage im jahr pro zivildiener sparen. jetzt rechne das mal hoch auf 250 zivildiener beim rk und die 6 € bzw. 10,20 € bzw. 13,6 € was die sich da wieder einsparen...

ich sags ja: das rk verdient sich dumm und deppert an den zivildienern... und was ist der dank dafür: scheiß arbeitszeiten und schlechte bezahlung

und jetzt mault da huber wieder rum, dass sie so wenig zivildiener hätten... und zerst reißens noch groß den mund auf, dass die halt dann durch hauptberufliche ersetzt werden...

achja... die rückforderungen werden jetzt über die träger abgewickelt. das rk hat dafür schon ein entsprechendes formular rausgegeben, das im internen bereich auf deren website verfügbar ist.

Ab der Kundmachung des Gesetzes am 29.03.2006 sind sechs Monate Zeit die Anträge bei uns einzubringen. Die Frist endet am 29.09.2006.

Antragsformulare können auch telefonisch unter der Tel.Nr. 0662/8144-206 oder per Email andreas.erler@s.roteskreuz.at angefordert werden.

Die Erledigungsfrist beträgt drei Monate und beginnt mit dem postalischen Eingang des wahrheitsgetreu und vollständig ausgefüllten Antragsformulars (Retournierung unbedingt per Einschreiben!). Der mit Formular gestellte Antrag wird auf Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit geprüft.

In weiterer Folge werden eine Anspruchsberechnung, sowie eine Einverständniserklärung zurückgesendet. Nach Retournierung der unterfertigten Erklärung erfolgt die Überweisung.

ein kleiner auszug, was dort als begleittext steht... ^^

man muss auf jeden fall nachweißen, an welchen tagen man in der ausbildung krank/bzw. verhindert war, weil da gabs ja essen in diesem heim... (drum bekommt man für die tage wieder nix)

also nur für WE + krankentage während der ausbildung, bzw. für alle tage, an denen man nix von denen zum essen bekommen hat

Warte seit ein paar Tagen auf einen Antwortbrief weils mir ned gepasst hat, dass sie mir nur 1500 € nachzahlen wollen (zustehen würden mir lt. VfGH über 2500 €!)

hast du da die zivildienstserviceangentur oder das rk angeschrieben?

hm... im schlechtesten fall könnte ich mit ca 415€ nachzahlung rechnen... wobei mir gut 750 € zustehen...

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