DJ_Biohazard Geschrieben 26. Juli 2005 Geschrieben 26. Juli 2005 Die Rechte liegen doch defintiv bei Michael Jackson und ohne Ausnahme und das schon ne Zeit lang !! Dennoch hat GIgi sich ja nun "SF" geschnappt und Hey Jude ! Wieso sollte eine Gruppe namens Officina Emotiva von denen nur GIgi Fans bis jetzt zum großteil gehört haben, die Rechte zum covern bekommen haben ?Also ich verstehs ned ... könnte doch auch sein das es da bald ordentlich Ärger gibt oder ned ??Denn verkauft hat er sie ned .. auch wenn er es desöfteren erwähnt hat weil er Geldprobs hat !Wie verhält sich sowas ?GrußEuer Biotrottel
Daft Geschrieben 26. Juli 2005 Geschrieben 26. Juli 2005 Er hat sie ja beide noch nicht veröffentlicht. Wenn wir Pech haben, macht er das auch nie, weil er die Rechte dafür nicht bekommt...P.S. Wer besitzt eigentlich die Rechte an den Mozart Liedern?
ShadowMP Geschrieben 26. Juli 2005 Geschrieben 26. Juli 2005 Also bei Mozart besitzt niemand mehr die Rechte, weil die nur solange gelten solange der Autor nicht länger als (ich glaube) 50 Jahre tot ist.Bei Mozart sind die Rechte also schon längere Zeit kein Problem mehr. *g*
Daft Geschrieben 26. Juli 2005 Geschrieben 26. Juli 2005 Also bei Mozart besitzt niemand mehr die Rechte, weil die nur solange gelten solange der Autor nicht länger als (ich glaube) 50 Jahre tot ist.Bei Mozart sind die Rechte also schon längere Zeit kein Problem mehr. *g* Danke, das ist gut zu wissen Bis der Autor der beiden Beatles Lieder 50 Jahre tot ist, wird Gigi aber wohl nicht mehr warten können. Wahrscheinlich lebt er dann gar nicht mehr
soleil Geschrieben 26. Juli 2005 Geschrieben 26. Juli 2005 70 Jahre muss ein Musiker/Komponist tot sein, damit keine Rechte mehr auf den Liedern sind.
Dahak Geschrieben 26. Juli 2005 Geschrieben 26. Juli 2005 tja, deswegen is auch zu bezweifeln, ob gigi jemals z.b. den in the end remix wo drauftun wird.... weil ich geh net davon aus dass LP ihm die rechte gibt.dasselbe könnt auch mit strawberry fields /hey jude passiern... dass es nie irgndwo draufkommt.
ShadowMP Geschrieben 26. Juli 2005 Geschrieben 26. Juli 2005 70 Jahre muss ein Musiker/Komponist tot sein, damit keine Rechte mehr auf den Liedern sind. Aha da hat jemand nachgeforscht... *g* ...THX, war mir nicht genau sicher.......aber wie gesagt bei Mozart ja kein Problem.
soleil Geschrieben 26. Juli 2005 Geschrieben 26. Juli 2005 tja, deswegen is auch zu bezweifeln, ob gigi jemals z.b. den in the end remix wo drauftun wird.... weil ich geh net davon aus dass LP ihm die rechte gibt.dasselbe könnt auch mit strawberry fields /hey jude passiern... dass es nie irgndwo draufkommt. Wenn Gigi die Rechte daran nicht hätte, dürfte er es aber auch nciht öffentlich spielen!!!!Also muss er die Rechte haben!!!1
Daft Geschrieben 26. Juli 2005 Geschrieben 26. Juli 2005 tja, deswegen is auch zu bezweifeln, ob gigi jemals z.b. den in the end remix wo drauftun wird.... weil ich geh net davon aus dass LP ihm die rechte gibt.dasselbe könnt auch mit strawberry fields /hey jude passiern... dass es nie irgndwo draufkommt. Wenn Gigi die Rechte daran nicht hätte, dürfte er es aber auch nciht öffentlich spielen!!!!Also muss er die Rechte haben!!!1 Das sind ja echt gute "News", für alle die es bisher nicht wussten.Damit steigt die Hoffnung und Chance auf Releases
WM1 Geschrieben 26. Juli 2005 Geschrieben 26. Juli 2005 tja, deswegen is auch zu bezweifeln, ob gigi jemals z.b. den in the end remix wo drauftun wird.... weil ich geh net davon aus dass LP ihm die rechte gibt.dasselbe könnt auch mit strawberry fields /hey jude passiern... dass es nie irgndwo draufkommt. Wenn Gigi die Rechte daran nicht hätte, dürfte er es aber auch nciht öffentlich spielen!!!!Also muss er die Rechte haben!!!1 ...die djs haben aber auch keine rechte von liedern, die sie "öffentlich" auflegen...
soleil Geschrieben 26. Juli 2005 Geschrieben 26. Juli 2005 Das ist zwar richtig.... aber si bezahlen eine "GEMA-Pauschale" und die Lieder, die sie auflegen haben sie nicht bearbeitet. Und was Gigi da auf seiner Session von M2O aufgelegt hat, war eindeutig bearbeitet... es war eindeutig sein Stil!!!! Und DAFÜR braucht er die Rechte, da reicht die Pauschale nicht mehr!
WM1 Geschrieben 26. Juli 2005 Geschrieben 26. Juli 2005 viele djs werden die lieder aber so wie Gigi nach ihrem geschmack verändert spielen, oder?brauchen die dann eine spezielle genehmigung?
ShadowMP Geschrieben 26. Juli 2005 Geschrieben 26. Juli 2005 viele djs werden die lieder aber so wie Gigi nach ihrem geschmack verändert spielen, oder?brauchen die dann eine spezielle genehmigung? Genau das kann ich mir auch nicht vorstellen, wenn die dafür jedesmal erst eine Genehmigung bräuchten (in der Disco ist es ja auch öffentliche Vorführung wie auch im Radio), würde es sicher nicht soviele Remixe geben oder? Vielleicht kann uns einer unserer DJs hier im Forum mal aufklären...
belina Geschrieben 26. Juli 2005 Geschrieben 26. Juli 2005 interessantes thema- die sache mit den rechten- aber starberry fields habe ja eh schon mehrer leute geklaut:hier nochmal zur info:Ich habe in unseren Dateien folgende neuere Versionen gefunden: INDN: Bellaphon 107017 TITEL: *STRAWBERRY FIELDS FOREVER* URHEBER: *Lennon* *McCartney* INTERPRET: *Candy Flip* EJAHR: 1990 ELAND: GB SPRACHE: engl LP-TITEL: Club-Hits Special INDN: Erdenklang 10532 TITEL: *Strawberry fields forever* URHEBER: *Lennon* *McCartney* INTERPRET: *Krauser, Erlend* INDN: RCA 74836 TITEL: *STRAWBERRY FIELDS FOREVER* URHEBER: *Lennon* *McCartney* INTERPRET: *Mother's Finest* EJAHR: 1990 ELAND: USA SPRACHE: engl LP-TITEL: Subluxation INDN: seethru/pias recs/piasst 005 cd TITEL: *STRAWBERRY ICE* URHEBER: *gwen mars* INTERPRET: *gwen mars* EJAHR: 2001 ELAND: US LP-TITEL: *driving a million* INDN: v2/zomba vvr1019418 TITEL: *STRAWBERRY FIELDS FOREVER* URHEBER: *Ben Harper* INTERPRET: *Ben Harper* EJAHR: 2001 ELAND: US LP-TITEL: *I Am Sam (Music From The Motion Picture)*
gemini Geschrieben 27. Juli 2005 Geschrieben 27. Juli 2005 viele djs werden die lieder aber so wie Gigi nach ihrem geschmack verändert spielen, oder?brauchen die dann eine spezielle genehmigung? (RECHT) Cover-Versionen vs. Urhebergesetz?von: Utz, grimminger@mandoline.degeschrieben am: 04.9.2000, 00:26 UhrHi Stiefel,das Nachspielen von musikalischen Werken ist nichts, was dem Urheberrecht widerspricht - es ist in der Regel sogar von den Komponisten gewollt. Die Komponisten erhalten - sofern alles korrekt abgerechnet wird und sie GEMA-Mitglieder sind - ihre Tantiemen für jede Aufführung ihres Werkes.Etwas verwirrender wird es, wenn das Werk gegenüber dem Original verändert wird. Bei klassischer Musik ist das beispielsweise dann der Fall, wenn Beethovens fünfte Symphonie für Akkordeonorchester bearbeitet wird. Bei Popmusik sind das Coverversionen.Hier wird grundsätzlich zwischen beiden Musikarten unterschieden. Bei Werken, die von der GEMA als "klassisch" eingestuft werden, ist für eine solche Bearbeitung die schriftliche Genehmigung des Urhebers oder seiner Erben erforderlich - außer wenn der KOmponist mindestens 70 Jahre tot ist.Bei Popmusik ist das Einholen einer solchen Genehmigung nicht erforderlich. Von einem veröffentlichten Popsong kann jeder ohne weiteres beliebige Coverversionen machen, muss dann aber halt nur Tantiemen (über die GEMA) an die Urheber für jee Aufführung bzw. jeden Tonträger zahlen.Ein anderes Thema ist es allerdings, wenn es nicht um eine Coverversion geht, sondern Elemente einer konkreten Aufnahme übernommen werden - sog. Samples z.B. Hier muss ab einem bestimmten Wiedererkennungsgrad die Genehmigung eingeholt werden. Plattenfirmen haben hierfür spezielle "Sample Clearing"-Abteilungen, die diese Genehmigungen klar machen. Was allerdings im urheberrechtlichen Sinne Wiedererkennungswert hat, ist nicht exakt festzulegen und immer wieder Bestandteil von Rechtsstreiten. Eine Faustregel: handelt es sich um erkennbare Melodieelemente, muss die Genehmigung eingeholt werden. Dreht es sich ausschließlich um Sounds, dann nicht. Berühmtes Beispiel: vor einigen Jahren versuchten Cameo, Urheberrechte für die Verwendung eines einzigen Hihat-Schlages aus "Word Up" einzuklagen - und sie sind damit gescheitert. Obwohl man eben diesen einen Sound in vielen Songs eindeutig identifizieren kann.Grüße,Utz(Quelle: http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2000_3...16.htm#a102926)
Kilian Geschrieben 27. Juli 2005 Geschrieben 27. Juli 2005 Danke für die Infos gemini, ist ja echt sehr interessant!Besonders das hier:Bei Popmusik ist das Einholen einer solchen Genehmigung nicht erforderlich. Von einem veröffentlichten Popsong kann jeder ohne weiteres beliebige Coverversionen machen, muss dann aber halt nur Tantiemen (über die GEMA) an die Urheber für jee Aufführung bzw. jeden Tonträger zahlen.
Dahak Geschrieben 27. Juli 2005 Geschrieben 27. Juli 2005 thx für den interessanten beitrag. bringt ein wenig aufklärung...
DJ_F.R.E.E. Geschrieben 27. Juli 2005 Geschrieben 27. Juli 2005 gut aber soweit ich mich nciht täusche stimmt das mit den 70 jahren net ganz....bin mir ziehmlich sicher das 50 jahre nach der VÖ des titels (sprich ab dem zeitpunkt des urheberschutzes) dieser ohne weiteres gecovert werden kann...wurde anfang des jahres im radio durchgesagt das jetzt viele berühmte elvis lieder gecovert werdn können...und der is sicher noch keine 70 jahre tot oder?!?!
gemini Geschrieben 27. Juli 2005 Geschrieben 27. Juli 2005 gut aber soweit ich mich nciht täusche stimmt das mit den 70 jahren net ganz....bin mir ziehmlich sicher das 50 jahre nach der VÖ des titels (sprich ab dem zeitpunkt des urheberschutzes) dieser ohne weiteres gecovert werden kann...wurde anfang des jahres im radio durchgesagt das jetzt viele berühmte elvis lieder gecovert werdn können...und der is sicher noch keine 70 jahre tot oder?!?! es sind 70 jahre ...
WM1 Geschrieben 28. Juli 2005 Geschrieben 28. Juli 2005 THX @ Geminiaber was bedeutet das jetzt für einen dj ?
benzinfisch Geschrieben 29. Juli 2005 Geschrieben 29. Juli 2005 GEMA Text: Bearbeitung von geschützten Werken2. Bearbeitungen von geschützten WerkenDa eine Bearbeitung ein Werk voraussetzt, das bearbeitet und in seinen wesentlichen individuellen Zügen beibehalten wurde, ist das Urheberrecht an der Bearbeitung zwar ein selbständiges Urheberrecht, das aber vom geschützten Originalwerk abhängig ist. Dies bedeutet, dass der Bearbeiter zur Veröffentlichung oder Verwertung seiner Bearbeitung die Einwilligung des Urhebers des geschützten Originalwerkes benötigt.Bei verlegten Werken wird in aller Regel der Original- bzw. deutsche Subverleger der Ansprechpartner sein, um eine entsprechende Genehmigung einzuholen. Nur nach entsprechender Autorisierung hat ein Bearbeiter auch einen Anspruch auf Beteiligung gemäß GEMA-Verteilungsplan.MelodienschutzIm Bereich der Musik gilt der so genannte Melodienschutz, worunter zu verstehen ist, dass eine Melodie nicht erkennbar einem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt werden darf. Die Rechtsprechung versteht dabei unter "Melodie" eine Tonfolge, die dem Werk seine individuelle Prägung gibt. Es ist daher unerheblich, ob z.B. nur ein Takt oder vier oder sieben Takte einem geschützten Werk entnommen und in einem neuen Werk verwendet werden. Die GEMA besteht deswegen auf einer Genehmigung des Originalurhebers bzw. des Verlegers.Urheberrecht als ErbschaftDas Urheberrecht ist vererblich. Die Schutzfrist beträgt in der Bundesrepublik Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Hat der Urheber keine letztwillige Verfügung getroffen, so geht es auf seine gesetzlichen Erben über.Der Inhaber des Urheberrechts kann in das zwischen dem Erblasser und der GEMA bestehende Vertragsverhältnis eintreten und die aus der Nutzung der Werke anfallenden Tantiemen erhalten.Wichtig für alle DJs pdf Info
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