Ein geldwerter Vorteil heißt nicht dass du die verkaufen willst. Evtl fällt es auch darunter, dass du den Song / die CD durch das Runterladen nicht mehr kaufen brauchst und somit Geld sparst. Das hieße, dass praktisch alles verfolgt werden darf. Da muss man mal schaun wie sich das entwickelt. Allerdings steht die Abfrage wohl unter einem Richtervorbehalt, das heißt es muss imemr erst ein Richter anordnen, dass die Daten rausgegeben werden. Und bei leichten Bagatellverstößen soll das dann wohl abgelehnt werden.