Deutschland: Nach §1300 des deutschen BGB (Beiwohnung) gibt Frauen, welche von ihren Verlobten verlassen werden, das Recht, für den geleisteten Sex Schadensersatz zu verlangen, sofern sie in einer gemeinsamen Wohnung zusammengelebt haben. ( wie wird das berechnet-etwa nach dem Pauschalpreis des örtlichen bordell`s?)