Achso!? Trotzdem ham sies gelöscht! mh... Natürlich. Es bleibt eben dennoch eine Urheberrechtsverletzung, denn der Urheber entscheidet wo und wann seine Werke ausgestrahlt werden, es sei denn, es wird dafür bezahlt. Nur weil etwas öffentlich vom Künstler auf Plattformen wie YouTube gepostet wird, heißt es nicht, das andere das downloaden und auf anderen Kanälen, die nicht dem Urheber gehören, hochladen können. Egal ob darauf Werbung geschalten ist oder nicht. So ist die Gesetzeslage eben. Natürlich, fernab dieser Gesetze, schadet es dem Künstler vielleicht nicht, sondern trägt noch zur Verbreitung seiner Werke bei. Aber das ist eben im Einzelfall auch immer sehr subjektiv, wie man das bewertet und es obliegt einzig und allein dem Künstler über die Verwendung seiner Werke zu entscheiden. Auch eine Preview ist die offizielle Arbeit eines Künstlers, wenn sie als solche auf einem seiner Kanäle hochgeladen wird. Vor allem ist es nochmal schwieriger, wenn das Werk in seiner ursprünglichen Form verändert wird,wie hier. Und wie es eben bezeichnet wird. Wenn da jemand "longer Version" oder "Full version" schreibt...ich glaube man kann sich denken, das der Künstler da nicht immer so einverstanden ist, wenn seine eigene Version davon abweicht.